AGB

Rock & Pop Fabrik Musikschule
Geschäftsbedingungen/Schulordnung

1. Allgemein
Die Rock & Pop Fabrik Musikschule ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie weckt musikalisches Interesse, entwickelt die individuelle Begabung, bereitet durch Einzel- und Gruppenunterricht auf das Musizieren in Freizeit und Beruf vor, führt besonders zum Ensemblespiel und legt die Grundlage zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule.

2. Aufbau
Die Rock & Pop Fabrik Musikschule gliedert sich in folgende Teilbereiche:

- Instrumentalunterricht
- Ensemble / Band
- Workshop / Seminar

Im Instrumentalunterricht werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch fachlich qualifizierte und geschulte Lehrkräfte instrumentenspezifisch unterrichtet und gefördert.
Im Ensemble / Band wird das Zusammenspiel verschiedener Instrumentalisten gelehrt und gefördert bis hin zu öffentlichen Auftritten und Konzerten. In Workshops und Seminaren werden theoretische und praxisbezogene Musikprobleme und spezielle Themen erörtert.

3. Unterricht
Der Unterricht ist an kein Schuljahr gebunden. Dessen ungeachtet gelten die Ferien- und Feiertage der öffentlichen Schulen Nordrhein-Westfalens. Sollte der Unterricht aufgrund eines Feiertages mehr als einmal innerhalb eines Monats nicht stattfinden, wird ein Ausweichtermin angeboten, an dem der Unterricht nachgeholt wird. Der Beginn des Unterrichts wird durch telefonische oder schriftliche Mitteilung bekanntgegeben. Die Dauer des Unterrichts richtet sich nach den in der Gebührenübersicht aufgeführten Unterrichtsangeboten. Im Interesse des Ausbildungserfolges ist der Schüler zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Im Falle einer Verhinderung muss der Lehrer oder die Geschäftsstelle rechtzeitig informiert werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Nachholen des Unterrichts. Für nicht nachgeholten Unterricht, welcher durch die Rock & Pop Fabrik Musikschule zu verantworten ist (z.B. Erkrankung / Verhinderung des Lehrers) und anderwärtig nicht ausgeglichen werden kann, werden die Gebühren erstattet.

4. Anmeldung/Ummeldung/Kündigung
Anmeldung, Ummeldung und Kündigung bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle der Rock & Pop Fabrik Musikschule zu richten. Bei minderjährigen Schülern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Probezeit beträgt vier Monate ab Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils vier Monate, wenn er nicht mit vierwöchiger Kündigungsfrist zum Jahresdrittel gekündigt wird. Ummeldungen zu anderen/zusätzlichen Unterrichtsfächern sind bei frei verfügbarer Unterrichtskapazität jederzeit möglich. Kündigungen durch den Schüler oder die Schule können erstmals nach vier Monaten nach Vertragsbeginn mit vierwöchiger Kündigungsfrist und dann zu jedem Jahresdrittel mit ebenfalls vierwöchiger Kündigungsfrist erfolgen. Sie müssen schriftlich abgefasst und an die Geschäftsstelle gerichtet sein. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist erwünscht, aber nicht erforderlich. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Eine fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung durch die Rock & Pop Fabrik Musikschule erfolgt, wenn nach zweimaliger Mahnung für den jeweiligen Schüler die Unterrichtsgebühren für zwei Monate nicht bezahlt sind.

5. Leistungen
Von allen Schülern wird vorrausgesetzt, dass ihnen durch regelmäßiges Üben und Einsatzbereitschaft besonders selbst an Leistungsfortschritten und mehr musikalischem Können gelegen ist. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die Schüler nach bestem Wissen und Gewissen umfassend zu unterrichten und darüber hinaus zu fördern. Bei minderjährigen Schülern werden die Eltern über die Leistungsfortschritte in geeigneter Form unterrichtet. Sind im Unterricht Fortschritte infolge mangelnden Fleißes und / oder unregelmäßiger Teilnahme am Unterricht nicht zu erzielen, kann der Schüler durch den Leiter der Rock & Pop Fabrik Musikschule von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt bei Minderjährigen eine Unterredung mit den Erziehungsberechtigten.

6. Unterrichtsmittel
Unterrichtsmittel, wie z.B. Instrumentenschulen, Notenhefte etc. müssen den Schülern nach Absprache mit dem Lehrer beschafft werden. Grundsätzlich soll der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Ansonsten ist die Rock & Pop Fabrik Musikschule bei der kostengünstigen Beschaffung eines Instruments behilflich.

7. Gesundheitsbestimmungen
Bei Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen anzuwenden.

8. Aufsicht
Eine Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler/innen.

9. Unterrichtsgebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Rock & Pop Fabrik Musikschule werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind jeweils bis zum 5.des Monats im Voraus fällig. Die Unterrichtsgebühren werden in der Regel jährlich durch den Gesellschafter neu festgesetzt. Sie gelten als Jahresgebühren, die in monatlich gleichen Teilgebühren zu entrichten sind. Die monatlich gleichen Teilgebühren fallen auch in den Schulferien an, in denen kein Unterricht stattfindet. Die Jahresgebühren sind mit dieser unterrichtsfreien Zeit verrechnet. Mit der Anmeldung zum Unterricht werden diese Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Gebührenordnung rechtsverbindlich anerkannt.

10. Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur im beiderseitigem Einverständnis möglich und bedürfen der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Im Falle einer Rechtsunwirksamkeit ist die unwirksame Vereinbarung so umzudeuten bzw. durch Anderes zu ersetzen, dass der darin zum Ausdruck gekommene Wille der Vertragspartner möglichst wieder verwirklicht ist.

11. Datenschutz
Gemäß § 33 BDSG setzt die Rock & Pop Fabrik Musikschule die Vertragsunterzeichnenden davon in Kenntnis, dass sie personengebundene Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig – EDV-gemäß speichert und verarbeitet.